Kommunalinfo: NRW-Krankenhausplanung für eine zukunftssichere Krankenhauslandschaft

Liebe Freundinnen und Freunde,

unsere Krankenhäuser stehen derzeit unter immensem Druck: Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine hohe Krankenhausdichte, insbesondere in den Ballungsräumen. Das aktuelle Finanzierungssystem mit Fallpauschalen hat dazu geführt, dass viele Kliniken gleiche Leistungen anbieten und heute in einem harten Wettbewerb um Patient*innen und Fachkräfte stehen. Weitere Herausforderungen sind Kostensteigerungen durch Inflation sowie steigende Energie- und Tarifkosten. An einigen Stellen entscheiden Klinikträger, Standorte oder Abteilungen zu schließen.

Die Krankenhausplanung in NRW verfolgt das Ziel, genau hier gegenzusteuern. Denn klar ist: So wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Um unsere Krankenhauslandschaft zu stärken und zukunftssicher aufzustellen, brauchen wir dringend die angedachten Reformen auf Landes- und Bundesebene. Aber Veränderungen führen auch zu Verunsicherungen. Die Menschen vor Ort wollen wissen, wie es weitergeht. Wir haben ein ausführliches Fragen-und-Antworten-Paket zusammengestellt, hier in der Kurzform:

Warum gibt es in NRW eine Krankenhausplanung?

  • Die Verantwortung für die Krankenhausstrukturen liegt in Deutschland bei den Bundesländern.
  • Mit der Aufnahme in den Krankenhausplan ist ein Krankenhaus verpflichtet, alle, die seine Leistungen benötigen, zu versorgen. Es ist berechtigt, Leistungen für gesetzlich versicherte Patient*innen (90 Prozent der Bevölkerung) mit den Gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
  • In der Krankenhausplanung wird festgelegt, welches Krankenhaus welche Leistungen erbringen darf.
  • Im Gegenzug sind die Krankenhäuser berechtigt, Fördergelder des Landes für notwendige Investitionen in ihre Infrastruktur zu erhalten.

Was sind die Ziele und der Mehrwert der neuen Krankenhausplanung?

  • Verlässliche Qualität bringt Sicherheit für Patient*innen: Die Krankenhausplanung ist auf konkrete, nachprüfbare Qualitätsvorgaben ausgerichtet, zum Beispiel technische Ausstattung, Fachpersonal oder Fallzahlen. Wenn ein Krankenhaus eine bestimmte Leistung anbietet, können die Menschen sicher sein, dass es die Qualitätskriterien erfüllt.
  • Weniger ruinöser Wettbewerb – mehr Spezialisierung: Nicht jedes Krankenhaus muss alles machen. Dem schädlichen Wettbewerb der Krankenhäuser um Patientinnen und Patienten, Fallzahlen und Personal wird mit der Krankenhausplanung entgegengewirkt.
  • Veränderungen kosten Geld – zusätzliche Landesmittel: Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung wird durch Landesmittel in Höhe von mehr als 2,5 Milliarden Euro gefördert.
  • Auf dem Weg zum klimaneutralen Krankenhaus – Klimaschutz und Klimafolgenanpassung: Für uns ist klar: Klimaschutz ist Gesundheitsschutz: Deswegen haben wir uns dafür eingesetzt, dass ein Drittel der zusätzlichen Mittel für die Krankenhausplanung, insgesamt mehr als 800 Millionen Euro, für Klimaschutz und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in Krankenhäusern eingesetzt wird.
  • Wohnortnahe Grundversorgung sicherstellen: Unsere Kliniken sind eine wichtige Säule der Daseinsvorsorge. Mit der Krankenhausplanung wird deshalb sichergestellt, dass es landesweit eine qualitativ gute Grundversorgung (zum Beispiel für Leistungen der Inneren Medizin oder Allgemeinen Chirurgie) geben wird. Für 90 Prozent der Bevölkerung ist ein Krankenhaus der Grund- und Notfallversorgung innerhalb von 20 Minuten mit dem Auto erreichbar.
  • Mehr Aufgabenteilung in der Spezialversorgung – auch bei selteneren Erkrankungen in den besten Händen: Nicht Jede*r muss alles können. Hochkomplexe Leistungen, für die spezialisierte Diagnose- und Therapieverfahren notwendig sind (zum Beispiel bei bestimmten Tumorerkrankungen wie Leukämie), werden von Spezialversorgern überregional angeboten. Diese verfügen über ausreichendes Expertenwissen und Erfahrung, Fachpersonal sowie notwendiges Equipment. So wird sichergestellt, dass die Menschen in NRW auch bei selteneren Erkrankungen die bestmögliche Versorgung erhalten.
  • Berücksichtigung regionaler Besonderheiten: Die NRW-Kliniklandschaft ist vielfältig und basiert auf gewachsenen Strukturen, angepasst an die Bedarfe urbaner Regionen oder ländlicher Räume. Bei der Krankenhausplanung werden regionale Besonderheiten berücksichtigt.
  • Planungssicherheit, Verlässlichkeit & Transparenz für das Klinikmanagement: Das Verfahren zur NRW-Krankenhausplanung ist transparent, die Förderrichtlinien veröffentlicht. Die Planung wird Ende 2024 abgeschlossen sein. Damit bekommt das Klinikmanagement Planungssicherheit.
  • Partizipation – gemeinsam die Krankenhauslandschaft gestalten: Der Prozess der Krankenhausplanung in NRW ist durch Partizipation, Vertrauen und Transparenz geprägt. Der neue Krankenhausplan wurde gemeinsam mit den Akteur*innen des Krankenhauswesens in NRW erarbeitet und einstimmig verabschiedet, unter anderem Krankenhausgesellschaft NRW, Krankenkassen, Ärztekammern, kommunale Spitzenverbände, Pflegekammer, Patientenvertreter*innen.
  • Anschlussfähigkeit zur Bundesreform der Krankenhausfinanzierung: Die Bundesreform betrifft die Betriebskosten der Krankenhäuser und soll den ökonomischen Druck aus den Krankenhäusern nehmen. Geplant ist unter anderem die Einführung von Vorhaltepauschalen. Hierdurch sollen bedarfsnotwendige Krankenhäuser künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden. Uns ist wichtig, dass beide Reformen ineinandergreifen.

Wo stehen wir gerade in der Umsetzung der NRW-Krankenhausplanung 2022?

  • Im April 2022 wurde der neue Krankenhausplan veröffentlicht. Seitdem wurde der Planungsprozess in Etappen umgesetzt (für Details siehe FAQ zur Krankenhausplanung in NRW).
  • Am 16. Mai 2024 hat das Gesundheitsministerium NRW das erste Anhörungsverfahren in der Krankenhausplanung für die Leistungen der Grundversorgung (Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin und Geriatrie) bekannt gegeben.
  • Am 14. Juni wurde das zweite Anhörungsverfahren gestartet. Hierbei hat das Ministerium über seine Planungen in den weiteren Leistungsgruppen informiert. Alle am Verwaltungsverfahren beteiligten Krankenhäuser, Krankenkassen, Kommunen sowie die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung wurden nach der gründlichen Analyse ihrer Voten und Daten informiert, ob und in welchem Umfang ein Krankenhaus zukünftig für bestimmte Leistungen zuständig sein soll.
  • Die Beteiligten haben nun die Möglichkeit, bis zum 11. August 2024 dazu Stellung zu nehmen.
  • Die finale Entscheidung darüber, welches Krankenhaus welche Leistungsgruppe erhält, wird voraussichtlich bis Ende dieses Jahres fallen.

Veränderungen, die in Eurer Region anstehen können, findet Ihr hier: https://www.mags.nrw/krankenhausplanung-anhoerungsverfahren.

Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Gesundheit und Pflege, Cornelia Schröder (0211/884-2878, cornelia.schroeder@landtag.nrw.de), und uns wenden.

Herzliche Grüße

Meral Thoms und Mehrdad Mostofizadeh