Helfen Sie, rufen Sie die 112!

Düsseldorf, 18.06.2026 | Meine Rede zur aktuellen Stunde zur Finanzierung des Rettungsdienstes

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Menschen die 112 anrufen, tun sie das natürlich nicht leichtfertig. Sie tun es, weil sie in diesem Moment Angst haben, dass ein Notfall lebensbedrohlich ist. Deshalb gilt – das ist heute meine wichtigste Botschaft –: Niemand, wirklich niemand darf in einem Notfall, der lebensbedrohlich sein könnte, Angst haben, die 112 zu wählen.

Es geht heute aber auch um die Finanzierung und diesen Streit über die Finanzierung von Fehlfahrten zwischen Kommunen und Krankenkassen. Die positive Botschaft ist: Wir haben endlich nach Wochen der intensiven Verhandlungen und Beratungen einen Kompromiss. Kommunale Spitzenverbände, Krankenkassen und die Landesregierung saßen wirklich über Wochen zusammen. Die nun vorliegende Einigung zeigt den Weg auf, wie wir die Zeit bis zur Bundesreform überbrücken können.

Die SPD beschreibt in dem Antrag zur Aktuellen Stunde ausführlich die Probleme der Lösung – ja, sie sind da –, aber sie bleibt mal wieder die Antwort schuldig, welche Alternativen es denn stattdessen gegeben hätte.

Sie moniert hier – ich zitiere –: „Eine nachhaltige und strukturelle Klärung der Finanzierungsfrage bleibt damit weiterhin aus.“

Ja, liebe SPD, genau das ist der Punkt; denn das Kernproblem liegt im Bundesrecht.

Der Rettungsdienst wird im Sozialgesetzbuch nur als reine Transportleistung betrachtet und demzufolge auch abgerechnet – immer noch. Wir wissen doch alle, und das haben wir eben auch in den Redebeiträgen gehört, dass der Rettungsdienst so viel mehr leistet. Er behandelt vor Ort, und er versorgt die Menschen.

Diese wichtigen medizinischen Leistungen, auch wenn am Ende kein Transport ins Krankenhaus stattfindet, müssen endlich im SGB V ausreichend abgebildet werden. Genau das ist die Ursache für diesen Finanzierungsstreit.

Solange es auf der Bundesebene keine strukturelle Lösung gibt, können wir hier in NRW auch nicht nachhaltig heilen. Bis die Bundesreform 2027 greift, brauchen wir eine Übergangslösung; das ist so. Die gefundene Vereinbarung ist nicht perfekt. Aber das hat bisher auch niemand gesagt. Es gilt auch in Zeiten klammer Kassen für Kommunen und für gesetzliche Krankenkassen: Die gefundene Lösung ist ein Kompromiss.

Genau deswegen überrascht mich der Ton der Aktuellen Stunde.

Kritik an offenen Fragen ist legitim. Parlamentarische Kontrolle ist richtig. Aber wer diesen so schwer verhandelten Kompromiss jetzt vor allem skandalisiert und Ängste schürt, der muss doch einfach auch einmal sagen, was denn die Alternative gewesen wäre.

Was genau wäre Ihre Lösung gewesen? Die jetzt gefundene Vereinbarung entschärft den Konflikt, und sie schafft immerhin bis 2027 eine Planungssicherheit.

Lassen Sie uns bitte einmal präziser über Fehlfahrten sprechen. Der Begriff „Fehlfahrt“, den Sie alle so gerne benutzen, suggeriert, der Einsatz des Rettungswagens sei völlig unnötig gewesen. Aber das wird vielen Einsätzen nicht gerecht.

Nehmen wir eine Frau über 60. Der Notruf wird gerufen, weil sie plötzlich starke Übelkeit, Kaltschweiß und Schmerzen im Oberbauch hat. Für sie selbst, für ihre Angehörigen, aber auch für die Leitstelle spricht in diesem Moment vieles für einen Herzinfarkt, und natürlich wird der Rettungsdienst geschickt. Stellt sich dann später heraus, dass die Ursache harmloser war – glücklicherweise –, war der Rettungsdienst trotzdem keine Fehlentscheidung. Er war genau die richtige Entscheidung. Denn im Notfall gilt: Lieber einmal zu viel helfen als zu wenig.

Genau deswegen, weil das so eine wichtige medizinische Leistung ist, brauchen wir auch eine stabile Finanzierung.

Mein Dank gilt an dieser Stelle ausdrücklich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rettungsdienst, die vor Ort sind, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Leitstellen, die diese schwierige Aufgabe für unser aller Sicherheit 24/7 durchführen. Das bezieht sich ganz ausdrücklich auf jeden Einsatz, auch für sogenannte Fehlfahrten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, schauen wir noch einmal genauer in diesen Antrag zur Aktuellen Stunde. Die vereinbarte 15-%-Regel für die Finanzierung ist kein wissenschaftlich ermittelter Wert. Das kann man monieren. Aber wir müssen auch sagen: Diese Größenordnung ist nicht neu. Bereits in der Novellierung des Rettungsgesetzes unter Rot-Grün 2015 wurde festgestellt, dass Fehlfahrten systembedingt zum Rettungsdienst gehören; das habe ich eben ausgeführt. Ihr Anteil wurde schon damals auf 10 bis 15 % beziffert.

Was neu ist: Bislang gab es keine einheitliche Definition von Fehlfahrten. Auch hier ist die Lösung, die wir jetzt haben, ein Fortschritt.

Einerseits beklagen Sie, liebe SPD, fehlende Datengrundlage, andererseits kritisieren Sie die Einigung, die erstmals in den verschiedenen Kategorien die Grundlage für die richtige Datenerhebung liefert. Da widersprechen Sie sich mal wieder, liebe SPD.

Zur neuen Vereinbarung gehört auch eine Qualitätssicherungsphase. Die Übergangslösung schafft damit Voraussetzungen für Strukturreformen, die wir im Bund und in NRW brauchen. Ich möchte ganz deutlich sagen: Wir brauchen jetzt zeitnah die Novelle des Rettungsgesetzes in NRW.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Kommunen haben es jetzt in der Hand, ob sie den Musterbeschluss und damit die Übergangslösung annehmen.

Die Landesregierung hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Krankenkassen einen Weg aufgezeigt, wie die Zeit bis zur Bundesreform überbrückt werden kann.

Lautstarke parteipolitische Empörung – liebe SPD, mal wieder von Ihnen – hilft keinem.

Beim Rettungsdienst müssen wir gemeinsam Verantwortung tragen, Vertrauen stärken. Die Botschaft an die Menschen muss deswegen sein: Wenn Sie den Eindruck haben, eine Situation ist lebensbedrohlich, handeln Sie sofort! Helfen Sie, rufen Sie die 112! – Vielen Dank.

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